Das Besondere an den Mini Butterfly Messern ist, dass sie tatsächlich komplett legal sind. Ausschlaggebend ist dafür der BKA-Feststellungsbescheid Z-76, aus dem hervorgeht, dass solche Mini Butterfly Messer aufgrund ihrer Größe nicht als Waffe eingestuft werden können. Vorausgesetzt die Klingenlänge überschreitet nicht 41 mm und die Klingenbreite überschreitet nicht 10 mm. Genau das trifft bei den folgenden Mini Butterfly Messern zu – der Erwerb und Besitz ist damit absolut unproblematisch.
Aufgrund ihrer kleinen und super kompakten Größe eignet sich ein Mini Butterfly Messer ideal als Schlüsselanhänger – für jeden Balisong-Liebhaber ein Muss!
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